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Sonntag, 05-09-2010

NFV-Spielordnung auf Kreisebene abweichend

Regelungen mit den Vereinen bei Sportpraktischer Arbeitstagung diskutiert

Dorfmark (ht). Die sportpraktische Arbeitstagung am vergangenen Freitag hat der Spielausschussvorsitzende Jochen Plesse zum Anlass genommen, mit den Vereinen abweichende Regeln der NFV-Spielordnung zu besprechen, die auf den Spielbetrieb des Kreises ab 1. Juli als Bestandteil der Ausschreibung anzuwenden sind.
Um dem Aspekt der Erhaltung des Spielbetriebes gerecht zu werden, wenn dazu mit mehreren Mannschaften innerhalb eines Vereins ein Austausch von Spielern erforderlich ist, wird künftig von der Festspielregel in § 10 abgewichen. Spielen die höhere und die untere(n) Mannschaft(en) auf Kreisebene, gilt die Regel, dass Spieler dieser Mannschaften am Saisonende dann in Pflichtspielen der nächst niederen Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie gem. § 10 Abs. 2 SpO frei gespielt sind (durch das Aussetzen in zwei aufeinander folgenden und ausgetragenen Pflichtspielen der höheren Mannschaft). Diese Regelung gilt jedoch nicht für Spieler nach einem Einsatz auf Bezirks- oder Verbandsebene. In diesem Fall findet die Regelung des § 10 Abs. 4 SpO Anwendung.

Weiterhin gilt im Altherren- und Altliga-Bereich der Grundsatz, dass ein sogenanntes „Festspielen“ gemäß § 10 der Spielordnung grundsätzlich nur wettbewerbsbezogen eintreten kann. Das ist im Herrenbereich möglich, wenn ein Verein hier mehrere Mannschaften gemeldet hat, nicht aber übergreifend in den Altherren- oder Altliga-Bereich. Beispiel: Ein 33jähriger Altherrenspieler, der durch zweimaliges aufeinander folgendes Spielen in der Ersten dort fest gespielt ist, kann parallel in der Altherren spielen.

Diskutiert wurde auch das Zweitspielrecht für Junioren, die – wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und Spieler des älteren A-Jugend-Jahrganges sind sowie ein Zweitspielrecht erhalten haben – in Herrenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden können, ohne das Zweitspielrecht zu erlöschen. Der Einsatz in Herrenmannschaften des Vereins, für den das Zweitspielrecht besteht, ist nicht zulässig.

Schließlich wurden Urkunden und Bälle an die fairsten Mannschaften der abgelaufenen Saison in den einzelnen Staffeln verteilt. Es erzielten in der Kreisliga der TVJ Schneverdingen 2 (Quotient 1,53), in der 1. Kreisklasse die SG Heber/ Wolterdingen (1,5), in der 2. Kreisklasse Süd der TSV Groß Häuslingen (1,21), in der 2. Kreisklasse Nord der SV Veersetal (1,1), in der 2. Kreisklasse Mitte der SV Böhme (0,88), in der Alten Herren Kreisliga Süd der SV Schwarmstedt (0,61) sowie in der Alten Herren Kreisliga Nord der SVE Bad Fallingbostel (0,44) Höchstwerte. Die Kreisstädter wurden somit in der Saison 2009/2010 aufgrund des besten Wertes zur fairsten Mannschaft.

Kritik des Spielausschussvorsitzenden bezog sich auf die absolute Zahl Roter Karten. „Insgesamt habe ich 104 Platzverweise bearbeitet gegenüber 114 im letzten Jahr.“ Jochen Plesse hofft, dass sich diese Tendenz fortsetzt und die Spiele noch fairer ablaufen. Das Sportgericht hat 14 mal getagt, der Spielausschuss  erstmalig offizielle Spielbeobachtungen durchgeführt, um eine verbesserte Spielordnung zu erzielen. Insbesondere konnten dadurch junge Schiedsrichter profitieren, die so vor unberechtigter Kritik geschützt wurden. Schließlich gilt es, den Nachwuchs aller Bereiche des Fußballsports zu fördern. Die Spielpläne mit den beantragten Verlegungswünschen werden am 20. Juli freigegeben und sind im DFBnet und unter www.fussball.de abrufbar.

 

Dienstag, 20-07-2010 15:13 Alter: 47 Days